Am 1. Juni wird das von Bundesjustizminister Heiko Maas ins Leben gerufene Gesetz ein Jahr alt. Die Bremse sollte dafür sorgen, dass die Mieten nicht mehr so schnell steigen. Wie hat das Gesetz seit Einführung gewirkt? Wir haben 5 Texte für Sie gelesen, die Sie kennen sollten.
Die Einführung einer Mietobergrenze erscheint für die deutschen Mieter zunächst sehr vorteilhaft. Doch was in der Theorie optimistisch klingt, muss in der Praxis nicht immer genau so aussehen.
10-Prozent-Regelung wird nicht eingehalten
Die Regularien innerhalb der Mietpreisbremse besagen, dass „in bestimmten Gebieten die Miete bei Abschluss eines neues Mietvertrages in einer Bestandswohnung nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen darf“, erläutert „Die Welt“ in ihrem Artikel über „9 Dinge zur Mietpreisbremse“. Doch wie die Süddeutsche Zeitung mitteilt, lägen die Preise beispielsweise in Berlin „31 % über der zulässigen Miete“, wie eine Studie des Forschungsinstituts Regiokontext im Auftrag des Berliner Mietervereins zeigt.
Transparenz – Fehlanzeige?
„Die Mietpreisbremse verfehle ihre Wirkung“, das sagt Norbert Eisenschmid, Justiziar des Deutschen Mieterbundes, in einem Interview mit Zeit Online. Ob ihre Miete zu hoch ist, könnten Mieter nicht wirklich feststellen. „Sie haben momentan eigentlich nur die Möglichkeit, dem Vermieter zu glauben oder selbst Nachforschungen zu betreiben“.
Doch dieses selbstständige Nachhaken ist laut des Justiziars für den Mieter nicht ganz leicht. Eisenschmid: „ Das Gesetz weist zwar in die richtige Richtung, aber die Instrumente für eine ausreichende vorgerichtliche Kontrolle wurden nicht geschaffen. (…)
Der Vermieter kann letztlich einfach irgendwas behaupten“. Dazu kämen unzählige Ausnahmen, die einen Vermieter dazu berechtigen, die Miete über den ortsüblichen Konditionen anzusetzen.
Mietpreisbremse gescheitert?
„Die Mietpreisbremse ist gescheitert“, das behauptet „Die Welt“ und betitelt sie gleichzeitig als „eines der wichtigsten Projekte im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien“. Doch passiert sei praktisch nichts. Aufgrund mangelnder Sanktionsmöglichkeiten auf Seiten der Mieter warten die Vermieter erst einmal ab, ob der Mieter überhaupt den Rechtsweg einschlägt, so „Die Welt“. Dass diesen Weg nicht viele Mieter beschreiten, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Viele Menschen seien froh, überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben, und möchten es sich deshalb nicht gleich mit ihrem Vermieter verscherzen.
Sollte sich herausstellen, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht greife, müsse man es entsprechend abändern, äußert sich der parlamentarische Staatssekretär des Bundesjustizministeriums gegenüber der Süddeutschen. Dazu werde man aber noch die Auswertung in 2017 abwarten.
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Quellen:
- Zeit
- Sueddeutsche
- Welt
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Bildquellen:
- Bremsen: ©Image licensed by Ingram Image/adpic