Chancen und Risiken von Genussrechten: “Keine Frage des Vehikels”

Einige Initiatoren des Grauen Kapitalmarkts sorgten in jüngster Vergangenheit für unrühmliche Schlagzeilen. Damit haben sie den gesamten Markt ins Zwielicht gerückten. Zurecht? In Ihrer Märzausgabe gibt die Fonds professionell einen knappen Marktüberblick*, der zeigt, dass die rechtliche Gestaltung der Beteiligung nicht das Problem ist.

Wie risiko- oder chancenreich ein Anlageprodukt ist, sei nämlich “Keine Frage des Vehikels”. Konzept und Leistung entscheiden, nicht allein die Art der Kapitalanlage. Wir haben den Artikel für Sie zusammengefasst.

Drum prüfe, wer sich länger bindet

Schnell rufen Anlegerschützer und Politiker nach noch strengeren Regulierungen. Doch solche Auflagen können unternehmerische Risiken (aus denen die Chancen erwirtschaftet werden sollen) nicht ausschließen.

Für Anleger ist daher wichtig, ein Finanzprodukt vor dem Kauf  genau zu prüfen, um sich ein eigenes Bild der Chancen und Risiken zu machen. Das gilt allerdings für alle Anlagen gleichermaßen: “Grundsätzlich sind bei Genussrechten dieselben Prinzipien anzuwenden wie bei jedem Investment”.

Erfahrung zählt

Die erste Frage gilt daher – wie die Fonds professionell zurecht schreibt – der Kompetenz des Initiators; dabei lohnt sich oft auch ein Blick auf dessen beruflichen Werdegang: Ist er ein Branchenfremdling oder verfügt er über langjährige einschlägige Erfahrungen? Denn Erfahrung zählt.

Wichtig: Können Berater und Anleger in den beteiligungsrelevanten Unterlagen das Geschäftsmodell auf Plausibilität überprüfen? Die Transparenz des Anbieters ist entscheidend, um Chancen und Risiken realistisch gegeneinander abwägen zu können.

Auch Anbieter, die aus dem Markt der geschlossenen Fonds kommen, haben mittlerweile Genussrechte aufgelegt, schreibt Fonds Professionell: 

“Beispielsweise der Immobilienentwickler IMMOVATION aus Kassel” und fährt fort: “Der Vorteil für Berater und Anleger: Sofern sich die Anbieter an die marktüblichen Kommunikations- und Offenlegungsstandards halten, sind die Emissionshäuser und Produkte im Vergleich zu den meisten Initiatoren von Genussrechten transparent.”

IMMOVATION AG: Neue Genussrechte, breiter Finanzierungsmix

Wichtig ist darüber hinaus eine positive Leistungsbilanz und ein schlüssiges Konzept für die Emissionen, sowie die “realisierten Ergebnisse früherer Kapitalanlagen”.  “Die IMMOVATION platziert gerade die dritte Tranche und betont den breiten Finanzierungsmix des Unternehmens.

Bislang hat es neben Genussrechten drei Fonds und eine Anleihe platziert. Das Genussrechtskapital fließt direkt in die IMMOVATION AG, also das Dach des Firmenverbunds.”

Die Fonds professionell zitiert Vorstand Lars Bergmann mit den Worten: “Wir haben das neue Genussrecht überarbeitet. Den Zinssatz haben wir marktgerecht von acht auf sechs Prozent reduziert, und die kurze Beteiligungsdauer haben wir gestrichen.”

Bergmann versichert, dass sich mit Immobilienprojekten die Zinsen erwirtschaften lassen.

Genussrechte kurz erklärt

Genussrechte erläutert das Magazin folgendermaßen: “Genussrechte sind keine Wertpapiere oder Firmenanteile. Es handelt sich um keine verbriefte Kapitalanlage, sondern um ein privatrechtliches Schuldverhältnis.

Wertpapiermäßig verbriefte Genussrechte werden als Genussscheine bezeichnet. Zeichner werden Genussrechtsinhaber, die dem emittierenden Unternehmen Kapital zur Verfügung stellen, dadurch aber nicht Miteigentümer werden.

Als Gläubiger haben die Investoren Vermögens-, aber keine Stimmrechte. Außerdem sind sie an etwaigen Verlusten des Unternehmens beteiligt. Die Konditionen des Investments sind in den Genussrechtsbedingungen verankert.

Das Genussrecht steht wirtschaftlich zwischen dem Eigen- und dem Fremdkapital und wird üblicherweise als Fremdkapital, also bei den Verbindlichkeiten auf der Passivseite, bilanziert.

Wenn in den Genussrechtsbedingungen ein Rangrücktritt vereinbart ist, erhalten die Genussrechtsinhaber erst nach Befriedigung aller anderen Gläubiger Kapitalrückzahlungen.

Außerdem dürfen Auszahlungen nicht zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft führen.”

*Die Redaktion der Fonds professionell hat eine Stichprobe aus dem Angebot aktuell im Vertrieb befindlicher Genussrechte gezogen. Erwähnung finden folgende Produkte:


  • Immovation Genussrecht 3. Tranche
  • Devcon 5
  • Reskap
  • TWS Bürgerbeteiligung (Basis)
  • Canada Gold Trust Opportunities
  • Hesse Newman Greenbuilding (Typ A)
  • Euro Grundinvest Genussrechte II Var. A
  • Siedlungswerkstatt Genussrechte
  • Arios First
  • My Green Invest (Typ A)
  • Butlers Genussrechte
  • Perseus Genussrechte
  • Holzapfel Holding

Quelle: www.fondsprofessionell.de (Der Artikel ist nur für angemeldete User verfügbar)


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