BFW: Mietendeckel begünstigt in Berlin die Falschen

Skyline Berlin

Eine Erhebung des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Berlin/Brandenburg (BFW) hat ergeben, dass von der Absenkung der Mieten gemäß der zweiten Stufe des Berliner Mietendeckels vor allem Mieter profitieren, die darauf finanziell nicht angewiesen sind. Die zweite Stufe des Mietendeckels ist seit November 2020 in Kraft und sieht die Absenkung “sogenannter überhöhter Mieten” (BFW) vor.

Geringverdiener werden kaum entlastet

Während Mieter mit hohen Haushaltsnettoeinkommen laut BFW oft von den Maßnahmen profitieren, würden Geringverdiener kaum durch das Mietendeckelgesetz entlastet. Gemäß der Analyse des BFW mussten die Mieten überproportional gerade in denjenigen Stadtteilen abgesenkt werden, die in Berlin als sehr gute oder gute Wohnlagen gelten und entsprechend begehrt sind. Die Entlastung durch den Mietendeckel kommt nach dieser Erhebung bei den Falschen an. Ein Beispiel: Die größten Mietabsenkungen erfolgten für topsanierte Wohnungen in besten Wohnlagen Berlins. Also gerade bei Mietern, die sich dank ihrer hohen Einkommen entsprechend große und teure Wohnungen leisten können.

Zu wenig Wohnungsneubau für alle Einkommensgruppen

Die Erhebung des BFW kommt zu dem Schluss, dass Geringverdiener kaum von Mietabsenkungen profitieren. Mit anderen Worten: Der Mietendeckel erreicht also gerade nicht diejenigen Berliner, die adressiert waren. Ihnen war eine “Atempause” versprochen worden. Doch dieses Ziel wurde lauf BFW nur in “bescheidenen Maße” erreicht. Das Fazit des BFW: “Der Mietendeckel ist ein untaugliches Instrument in der Berliner Mietenpolitik. Und nach wie vor gilt: Er beseitigt die Ursachen der Entwicklung nicht, es gibt zu wenig Wohnungsneubau für alle Einkommensgruppen.”

Das Bundesverfassungsgericht wird aller Voraussicht nach noch im ersten Halbjahr 2021 darüber entscheiden, ob das Berliner Gesetz dem Grundgesetz entspricht.

“Der BFW vertritt die Rechtsauffassung, dass der Mietendeckel verfassungswidrig ist, allein schon deshalb, weil das Land Berlin keine Gesetzgebungskompetenz hat. Mit der Mietabsenkung hat sich nochmals deutlich gezeigt, der Mietendeckel geht in die vollkommen falsche Richtung und das Versprechen des Senats kommt nicht an.”

(Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Berlin/Brandenburg)

Quelle: www.bfw-newsroom.de


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