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Abstrakte Normenkontrolle: Bundesverfassungsgericht prüft Berliner Mietendeckel

Deutscher Bundestag

Der Mietendeckel ist Mitte Februar in Berlin in Kraft getreten. Die Mieten werden dabei am Anfang auf den Stand vom 6/2019 eingefroren. Sie dürfen erst ab 2021 wieder stiegen, und zwar um maximal 1,3%/Jahr. Ziel des sogenannten Mietendeckels ist, den Anstieg der Mieten in Berlin zu drosseln. Die Bundestagsfraktion der FDP und der Union lassen die Rechtmäßigkeit jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen. Sie reichen hierzu heute, am 6. Mai 2020, in Karlsruhe eine Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel ein.

“Berlin hat seine Befugnisse überschritten”

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann vertritt dementsprechend die Ansicht, dass das Land Berlin mit seinem Mietendeckel die Verfassung verletzt. Gegenüber dem ZDF äußerte er: “Es hat seine Befugnisse eindeutig überschritten. Das Mietrecht ist Sache des Bundesgesetzgebers.” Buschmann glaubt überdies, dass der Berliner Mietendeckel “wirtschaftlich katastrophale Folgen” haben wird. Etliche Vermieter sind Privatpersonen, die mit ihrem Investment für ihr Alter vorsorgen wollten – deren Pläne seien infolgedessen gefährdet. Daher sieht sich Buschmann zu diesem Schritt verpflichtet. 

Die abstrakte Normenkontrolle …

“Die abstrakte Normenkontrolle steht einem begrenzten Kreis von Antragstellern offen. Unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit des Antragstellers wird die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten überprüft.” …

“Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger sind in dieser Verfahrensart nicht antragsberechtigt. Der Antrag ist nicht fristgebunden. Es kommt auch nicht auf die Verletzung eigener Rechte des Antragstellers an.” (https://www.bundesverfassungsgericht.de)


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