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Landgericht Berlin: „Berliner Mietendeckel“ verfassungswidrig / Haus & Grund: pure Ideologie

Justitia/Mietendeckel

Achtung: Hier geht es zum Beitrag über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2021 

Landgericht Berlin: Bundesverfassungsgericht soll über den Berliner Mietendeckel entscheiden (PM 14/2020)

Pressemitteilung vom 12.03.2020
Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin erachtet die Vorschriften des am 23. Februar 2020 in Kraft getretenen sog. „Berliner Mietendeckels“ (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln)) für verfassungswidrig und hat heute im Berufungsverfahren 67 S 274/19 beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen.

In einem Mieterhöhungsklageverfahren hatte das Amtsgericht Spandau die beklagten Mieter zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 895,00 EUR auf 964,61 EUR mit Wirkung ab dem 1. Juni 2019 verurteilt. Mit ihrer dagegen eingelegten Berufung haben sich die Mieter unter anderem auf den im Verlaufe des Berufungsverfahrens in Kraft getretenen „Berliner Mietendeckel“ berufen und geltend gemacht, der mit der klagenden Vermieterin geschlossene Mietvertrag unterfalle dem „Mietenstopp“ des Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln.

In ihrer Entscheidung vom heutigen Tage vertritt die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin die Auffassung, dass die gesetzlichen Vorschriften des „Berliner Mietendeckels“ formell verfassungswidrig seien, da dem Land Berlin insoweit die Gesetzgebungskompetenz gefehlt habe. Aus diesem Grund erfolgt die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.

Im Falle der Verfassungsgemäßheit des „Mietendeckels“, so die Kammer, könnten sich die Mieter auf den dort angeordneten „Mietenstopp“ berufen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Gründe des anliegenden Beschlusses Bezug genommen.

Quelle: www.berlin.de/gerichte

Haus & Grund: Mietendeckel ist pure Ideologie
Bundesverfassungsgericht muss wohnungspolitisches Chaos beenden

13.03.2020 „Es ist gut, dass das Landgericht Berlin den Berliner Mietendeckel so zügig als verfassungswidrig eingestuft hat. Umso schneller kann nun das Bundesverfassungsgericht dieses wohnungspolitische Chaos beenden.“ So kommentiert der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland das gestrige Urteil (Az. 67 S 274/19). Leider sei der Berliner Senat nicht in der Lage, vernünftige wohnungspolitische Entscheidungen zum Wohl aller Berliner zu treffen. Wer, wie in erster Linie Senatorin Lompscher, ideologisch verblendet sei, habe nun einmal keinen klaren Blick auf die wahren wohnungspolitischen Herausforderungen der Stadt.

Warnecke betonte, dass es der Berliner Bausenatorin nicht um die Mieter gehe. Ihr langfristiges Ziel sei die Abschaffung privat vermieteten Wohneigentums. „Das darf nicht geschehen. Nur das breite Angebot von privaten Kleinvermietern sorgt für einen Wohnungsmarkt, auf dem die Mieter mit bezahlbarem und modernem Wohnraum versorgt werden können. Der Staat hat in der Vergangenheit zu oft gezeigt, dass er es nicht kann.“

Quelle: Haus & Grund zum Mietendeckel
Mehr: BFW: Jetzt kann Mietendeckel-Wahnsinn gestoppt werden

 


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Bildquellen:

  • Justitia/Mietendeckel: Image licensed by Ingram Image/adpic