Mieter im WM-Fieber: Was ist erlaubt?

Worauf Mieter bei der Fußballparty in der eigenen Wohnung achten sollten

Die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien hat begonnen und ganz Deutschland hofft auf ein zweites Sommermärchen. In den nächsten Wochen fiebern wieder tausende Fußballfans mit ihren Favoriten in Kneipen, beim Public Viewing oder zu Hause bei einer eigenen WM-Party. Natürlich wollen die Mannschaften auch kräftig unterstützt werden. Auf vielen Balkonen ist die WM-Euphorie deswegen schon seit Tagen sichtbar: Ein Flaggenmeer aus Schwarz-Rot-Gold. Spätestens bei den Spielen folgt dann das lautstarke Anfeuern des Lieblingsteams.

Während der Weltmeisterschaft befindet sich die Republik im Ausnahmezustand. Doch Mieter sollten aufpassen: Nicht alles ist in dieser Zeit erlaubt und manches kann sogar zu ernsthaften Konflikten mit dem Vermieter führen.

Flaggen dürfen nicht die Sicht nehmen

Vor einigen Jahren galt es noch als undenkbar, seinen Balkon oder den Garten in den Nationalfarben zu schmücken. Doch seit der Weltmeisterschaft 2006 werden die Flaggen mindestens alle zwei Jahre ausgepackt und stehen für pure Freude am Fußball.

Mieter sollten beim Anbringen von Fahnen allerdings einiges beachten. Grundsätzlich ist es ihnen erlaubt, auf dem Balkon oder an der Innenseite der Fenster Flaggen anzubringen. Diese dürfen jedoch den Nachbarn nicht die Sicht nehmen.

Außerdem ist es verboten, an der Fassade einen Fahnenmasten anzubringen, weil das einen Eingriff in die Bausubstanz darstellen würde. Darüber hinaus müssen Mieter beim Dekorieren ihres Balkons darauf achten, dass keine Teile herunterfallen können und möglicherweise Passanten verletzten.

Nachtruhe beachten

Ist der Balkon ist erst einmal geschmückt, kann die WM-Party beginnen. Vor allem, wenn viele Gäste eingeladen sind, kann es dann schon einmal lauter werden. Trotzdem müssen Mieter die Nachtruhe ab 22 Uhr beachten. Jeder Nachbar muss um diese Uhrzeit die Möglichkeit haben zu schlafen. Wer sich nicht daran hält, muss schlimmstenfalls mit einem Besuch der Polizei oder einer Anzeige wegen Ruhestörung rechnen.

Eine Ausnahmeregelung gibt es nur für öffentliche Public Viewing Veranstaltungen oder für Bars und Kneipen, die die Spiele übertragen. Bei einer Party sollten Mieter außerdem ein Auge auf ihre Gäste haben, denn sie haften für mögliche Schäden und Verschmutzungen im Treppenhaus oder Garten.

Vermieter können Grillen verbieten

Erst mit dem Entzünden des Grills wird aus der WM-Party eine runde Sache. Doch Mieter sollten aufpassen, denn nicht immer ist das Grillen auf dem eigenen Balkon erlaubt. Der Vermieter hat nämlich grundsätzlich das Recht, ein Grillverbot auszusprechen und dies in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert dann eine Abmahnung und bei Wiederholung sogar eine fristlose Kündigung.

Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich also auf alle Fälle. Aber auch wenn der Vermieter dem Grillen zustimmt, müssen Mieter darauf achten, dass Nachbarn nicht durch Rauch, Ruß oder Gerüche belästigt werden. Am besten informiert man seine Nachbarn im Voraus über ein geplantes Grillfest. Dann steht dem gemeinsamen Jubeln nichts mehr im Wege.


Quelle: Immobilienscout24