BaFin – Checkliste: Darauf sollten Sie achten, bevor Sie investieren!

Fragezeichen und Ausrufezeichen in Sprechblasen

“Sammelt ein Unternehmen Kapital am grauen Markt*, bedeutet das nicht automatisch, dass es Ihnen das Geld aus der Tasche ziehen will.” schreibt die BaFin in einer im April 2014 herausgegebenen Broschüre. Aber wie erkennen Sie die “schwarzen Schafe am grauen Kapitalmarkt”? Dazu hat die BaFin eine Checkliste mit Warnsignalen veröffentlicht. 

Die BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sie vereint – wie sie auf ihrer Internetseite schreibt – die Aufsicht über Banken und Finanzienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Sie ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

Die Checkliste der BaFin umfasst sechs essentielle Fragen, die Sie sich beantworten bzw. an ein Emissionshaus richten sollten, bevor Sie sich für ein Anlageprodukt entscheiden. Wir zitieren die Fragen im Original und beantworten die Fragen.

Machen Sie sich also selbst ein Bild:


BaFin Frage:

Finden Sie keine Informationen zum Unternehmen? 
Gibt es Warnungen oder andere Hinweise, die Sie aufhorchen lassen sollten? Dann investieren Sie nicht!

IMMOVATION AG Antwort:
Im Unternehmens-Blog haben wir einen Newsroom eingerichtet, der sehr viele Informationen bündelt. Dort finden Sie einen aktuellen Presse-Spiegel mit neuen Artikeln unabhängiger Medien, sowie unsere eigenen Presse-Mitteilungen. Damit können Sie sich ein erstes Bild machen.

Informationen zu IMMOVATION Unternehmensgruppe

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich gerne anrufen: 0561 816194-0


BaFin Frage:

Sollen Sie in neue, innovative oder vermeintlich ethisch korrekte Produkte investieren?
Bedenken Sie, dass es für Sie als Anleger häufig nur schwer oder gar nicht nachprüfbar ist, wie sich ein Geschäftsmodell entwickelt.

IMMOVATION AG Antwort: 
Ein gutes Mittel, um abzuschätzen wie sich ein Geschäftsmodell entwickelt, ist die Leistungsbilanz des Unternehmens.

Übersicht unserer Leistungsbilanzen.

Eine weitere Möglichkeit: Was sagen Experten über die IMMOVATION AG und ihre Genussrechte? Ergebnisse der Bonitätsprüfung und weitere Analysen.


BaFin Frage:

Wo hat das Unternehmen seinen Sitz? Ist als Adresse nur eine Anschrift im Ausland angegeben?
Dann kann es später schwierig werden, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten oder gar Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

IMMOVATION AG Antwort: 
Die IMMOVATION hat ihren Sitz mitten in Deutschland:
IMMOVATION Immobilien Handels AG
Druseltalstraße 31, D-34131 Kassel


BaFin Frage:

Werden Ihnen hohe Zinsen und gleichzeitig die Sicherheit Ihrer Anlage versprochen?
Seien Sie sich bewusst, dass hohe Renditen immer auch hohe Risiken bergen.

IMMOVATION AG Antwort: 
Ohne Risiken gibt es keine attraktiven Renditen. Wir spielen mit offenen Karten: Die IMMOVATION AG Genussrechte sind eine Vermögensanlage, die mit Risiken verbunden ist. Sie sollten sich insbesondere darüber im Klaren sein, dass ein Verlust Ihres eingesetzten Kapitals möglich ist.

Sie sollten einen Teil- oder gar Totalverlust der gezeichneten Summe wirtschaftlich verkraften können, einschließlich etwaiger Verpflichtungen im Fall einer Fremdfinanzierung zur Zahlung von Zinsen und Kosten sowie der vollständigen Rückzahlung der Fremdfinanzierung.

Die mit der Zeichnung der Genussrechte verbundenen Risiken sind detailliert im Verkaufsprospekt der IMMOVATION AG Genussrechte, 3. Tranche, im Abschnitt „Risiken der Vermögensanlage“ beschrieben (Stand: 28. November 2013).


BaFin Frage: 

Besteht eine Nachschusspflicht? Gehen Sie – über das investierte Kapital hinaus – ein zusätzliches finanzielles Risiko ein? Haften Sie bei einem Totalverlust auch mit ihrem Privatvermögen?

Lesen Sie das Kleingedruckte und überlegen Sie sich gut, ob Sie das finanzielle Risiko tragen können und wollen.[/half]

IMMOVATION AG Antwort: 
Es besteht bei den Genussrechten der IMMOVATION AG keine Nachschuss-Pflicht.  Sie gehen – über das investierte Kapital hinaus – kein zusätzliches finanzielles Risiko ein.


BaFin Frage: 

Und vor allem: Verstehen Sie, was Sie kaufen, wie lange Sie sich binden und welches Risiko Sie eingehen?

Wissen Sie, wer ihr Vertragspartner werden soll? Falls nicht, lassen Sie sich nicht durch wohlklingende Firmennamen, Hochglanz-Broschüren und vollmundige Versprechen blenden oder mit allgemeinen Floskeln abspeisen, sondern haken Sie nach.

Erhalten Sie dann immer noch keine klaren und konkreten Auskünfte, lassen Sie die Finger von der Anlage! Ist ein Vertrag erst einmal unterschrieben, wird es schwer, ohne Verluste wieder aus dem Investment auszusteigen.

IMMOVATION AG Antwort: 
Das Geschäftsmodell der IMMOVATION-Unternehmensgruppe basiert auf einem breitgefächerten Leistungsangebot rund um die Immobilie. Im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit stehen der An- und Verkauf sowie die Projektierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Deutschland. Hinzu kommt das Management eines umfangreichen Objektbestandes.

Für die ergänzende Finanzierung der Bauprojekte werden Kapitalanlagen konzipiert und emittiert, mit denen sich Anleger am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens mit entsprechenden Chancen und Risiken beteiligen können.

Arbeit und Funktionsweise der Wertschöpfung der IMMOVATION-Unternehmensgruppe


Wir haben bereits im April 2014 mit dem renommierten Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel ein Interview zum Thema Genussrechte geführt.

Frage: Derzeit wird viel über Genussrechte als Teil des unregulierten „Grauen Kapitalmarkts“ diskutiert. Sind Genussrechte tatsächlich unreguliert, obwohl es mehrere gesetzliche Regelungen für Kapitalanlagen gibt?

Dr. Matthias Gündel: Grundsätzlich wird der Begriff „Grauer Kapitalmarkt“ weder den rechtlichen Rahmenbedingungen noch der Intention der Marktteilnehmer gerecht. Denn der Markt für geschlossene Fonds und damit auch für Genussrechte ist auf Anbieterseite bereits seit Juli 2005 (nach dem Inkrafttreten der allgemeinen Prospektpflicht) und auf Vertriebsseite spätestens seit Januar 2013 (Inkrafttreten des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts) umfassend reguliert worden.


Zum gesamten Interview


Bildquellen:

  • Fragezeichen und Ausrufezeichen in Sprechblasen: © IMMOVATION AG