„Unabhängig davon, wie die weitere Regulierung des Grauen Kapitalmarktes ausfallen wird, an der die Bundesregierung derzeit feilt: Staatliche Regulierung und Eigenverantwortung des Anlegers müssen weiterhin in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.”
(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin-Journal, 4|2014)
Wir empfehlen daher, sich am besten selbst ein Bild von den IMMOVATION-Genussrechten der 3. Tranche zu machen. Mit Einschätzungen verschiedener Branchen-Experten möchten wir Sie dabei unterstützen.
Fonds professionell: „Keine Frage des Vehikels”
Genussrechte stehen zurzeit in der Kritik; kein Wunder aufgrund strategischer Fehler mussten u.a. mehrere Genussrechts-Emittenten aus dem Bereich erneuerbare Energien Insolvenz anmelden. Ein Marktüberblick zeige aber, so Fonds professionell, „dass die rechtliche Gestaltung der Beteiligung nicht das Problem ist”.
„Auch aus dem Markt der geschlossenen Fonds haben Anbieter Genussrechte aufgelegt. Dazu zählen beispielsweise das BSI-Mitglied Hesse Newman und der Immobilienentwickler Immovation aus Kassel. Der Vorteil für Berater und Anleger: Sofern sich die Anbieter an die marktüblichen Kommunikations- und Offenlegungsstandards halten, sind die Emissionshäuser und Produkte im Vergleich zu den meisten Initiatoren von Genussrechten transparent. Ein Gütesiegel ist das freilich nicht, es kommt schließlich immer noch auf eine positive Leistungsbilanz und ein schlüssiges Konzept für die Emissionen an.”
Quelle: www.fondsprofessionell.de – Hier lesen – leider nur für FONDS professionell KLUB-Mitglieder
Der Fondsbrief: „Entwicklungshilfe”
Die Welt der geschlossenen Beteiligungsmodelle befindet sich in einem gravierenden Umbruch. Kein Wunder also, so Chefredakteur Markus Gotzi, dass die Anbieter Anteile an Sachwerten über andere Strukturen als Fonds präsentieren. „Wer Genussrechte zeichnet, glaubt daher an den Anbieter, an seine Seriosität und Managementqualitäten. Immerhin hat Immovation die Genussrechte nicht aus der Not geboren emittiert, um Alternativen zu geschlossenen Fonds anzubieten. Es handelt sich bei dem aktuellen Angebot bereits um die dritte Tranche innerhalb von zehn Jahren. Und bislang lief alles wie geplant.”
Quelle: Der Fondsbrief : Hier den ganzen Artikel lesen
Fondstelegramm: „Erfolgreiches Unternehmen will Zinslast abbauen”
„Bei Genussrechten stellt sich immer die Frage der Fähigkeit des Emittenten, die avisierten Zins- und Tilgungszahlungen zu leisten”, so das Fondstelegramm. „Der Anbieter muss relativ umfangreiche Zins- und Erfolgsbeteiligungen für die Genussrechte 1 und 2 begleichen.” „Bislang konnte Immovation alle Anleger-Forderungen fristgerecht erfüllen. Dazu hat das gut gehende Projekt-entwicklungsgeschäft maßgeblich beigetragen.”
Quelle: Fondstelegramm – Zum Download
k-mi: „Mit Immobilien zum Erfolg”
k-mi-Fazit: „Sicherlich ist die Assetkompetenz die Grundlage, auf der die Erträge erwirtschaftet werden. Daher ist sie unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Kapitalanlage.
Genauso wichtig ist im zweiten Schritt aber auch die profunde Konzeption und das Handling der Anleger. Dabei hat die IMMOVATION bei den bisher bereits emittierten Genussrechten in den zurückliegenden zehn Jahren eine mehr als gute Figur gemacht, fielen doch die Auszahlungen höher aus als prospektiert.
Aber genauso wichtig ist ein professioneller Umgang mit dem Vertrieb. Auch hier stellt sich der Kasseler Anbieter mit der Unterstützung bei der Lizenzierung, dem Angebot einer preisgünstigen VSH und einer an den Bedürfnissen der Vermittler ausgerichteten Software den Herausforderungen der Zeit.”
Quelle k-mi: Hier den ganzen Artikel lesen
Die IMMOVATION-Anleihe 12/2023
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