AIFM Fonds-Regulierung – Ein Vorteil für Stiftungen?

Für die die-stiftung – Finanzierung für Stiftungswesen und Philanthropie  hat Klaus Haarkötter einen Gastbeitrag zur AIFM Fonds-Regulierung geschrieben. Klaus Haarkötter ist Leiter Vertrieb und Finanzen der IMMOVATION Immobilien Handels AG. Zuvor war er in führender Position für verschiedene Kreditinstitute tätig. Über 25 Jahre Erfahrung und ein umfassendes Know-how zeichnen Klaus Haarkötter als Kenner der Finanzbranche aus. 

Eine Richtlinie und ihre Konsequenzen für das Stiftungs-Depot

Der Faktor Sicherheit spielt für Stiftungen bei der Auswahl einer Kapitalanlage von jeher eine zentrale Rolle – gilt es doch das Stiftungsvermögen besonders verantwortungsvoll zu managen. Auf der Suche nach lukrativen Investitionen rücken zunehmend Immobilien-Direktinvestitionen und Immobilienfonds in den Fokus institutioneller Anleger. Auch Stiftungen bieten Immobilienfonds den Vorteil, sich an größeren bzw. mehreren Objekten mit kleineren Investitionssummen beteiligen zu können.
Ein neues Gesetz soll nun die Anbieter des sogenannten „grauen Kapitalmarktes“ umfassend regulieren und damit für mehr Sicherheit bei Investitionen in Fondsprodukte sorgen. Auf über 500 Seiten präsentierte das Finanzministerium im Juli 2012 seinen Entwurf für ein Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben der Europäischen Kommission für das Management alternativer Investmentfonds (AIFM) bis spätestens zum 22. Juli 2013 in nationales Recht gefasst werden.

Ziele der Regulierung

Die Finanzkrise nach 2008 hat nach Ansicht der EU gezeigt, dass z.B. Hedgefonds, Private Equity Fonds und milliardenschwere offene Immobilienfonds Risiken für das gesamte Finanzsystem bergen können.

Das Ziel der EU-Richtlinie ist eine Regulierung des Managements von Kapitalanlage-Produkten, die systemische Risiken erzeugen können. Neben den eigentlichen Adressaten der Regulierung werden unter anderem auch geschlossene Immobilienfonds sowie Spezialfonds erfasst, die für Stiftungen eine Investitionsoption sein können.

Der erste Entwurf zum KAGB sah vor, sowohl offene Immobilien-Publikumsfonds als auch offene Immobilien-Spezialfonds in Deutschland abzuschaffen. Immobilienfonds sollten ausschließlich als geschlossene Fonds in der Form von Investmentkommanditgesellschaften oder Investmentaktiengesellschaften aufgelegt werden dürfen.

Kritik der Fonds-Anbieter

Branchenverbände wie der Verband Geschlossener Fonds (VGF) und Rating-Agenturen wie Scope begrüßen eine Regulierung – kritisierten jedoch wesentliche Punkte des ersten Gesetzentwurfes vom Juli 2012. Diese Kritik der Branchenverbände hat im Oktober 2012 zur Vorlage eines zweiten Entwurfs geführt.

Den Emissionshäusern wird hier wieder mehr Spielraum bei der Produktgestaltung eingeräumt. So ist z.B. die Abschaffung der offenen Immobilienfonds im aktuellen Gesetzesentwurf wieder rückgängig gemacht worden. Dafür soll es bei Kauf und Verkauf Beschränkungen geben.

Bei geschlossenen Fonds wurde die Begrenzung des Fremdkapitals von 30% des Fondsvermögens auf 60% angehoben. Bei Fonds mit nur einem Objekt wurde die Mindestzeichnungssumme von ursprünglich 50.000 EUR auf 20.000 EUR gesenkt.

Zudem ist für Fonds ohne Mindestzeichnungssumme geplant, die geforderte Risikostreuung zu verändern: Dann würde nicht mehr wie bisher geplant die sogenannte 3-Objekte-Regel gelten, sondern auch die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der Fondsinvestments.

So könnten künftig unter Umständen auch Fonds mit ein oder zwei Objekten und mindestens drei gleichwertigen Mietern regelkonform sein.
Auch die heftig kritisierte sogenannte „Positivliste“ – eine Beschränkung der zulässigen Investitionsklassen – wurde im zweiten Entwurf generell auf Sachwerte erweitert.

In Zukunft kann neben Immobilien-, Schiff-, erneuerbare Energien- und Flugzeugfonds auch wie bisher beispielsweise in Agrar- und Waldflächen, Container, Schienenfahrzeuge oder Infrastruktur investiert werden.

Was bedeutet das für Stiftungen?

Inwieweit das Kapitalanlagegesetzbuch geeignet ist die Produkte des bisher unregulierten grauen Kapitalmarktes für Investoren in der Praxis tatsächlich sicherer zu machen bleibt abzuwarten. Der Hauptgeschäftsführer des Verband Geschlossener Fonds, Eric Romba, erwartet, dass die höhere Regulierungsdichte „zu einer weiteren Professionalisierung und mehr Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer führt“.

Wir sehen, als Anbieter geschlossener Immobilienfonds, im geplanten Gesetz ein positives Signal: Für uns zeigt die Regulierung, das Produkte, wie z.B. geschlossene Fonds, vom Bundesfinanzministerium auch in Zukunft ausdrücklich gewünscht sind. Mehr als von formalen Regeln wird jedoch die Zuverlässigkeit von Fonds nach unserer Erfahrung von der Auswahl geeigneter Objekte und durch die Qualität des Managements bestimmt.

Stiftungen empfehlen wir deshalb sich auch in Zukunft nicht allein darauf zu verlassen, dass ein Produkt offiziell zugelassen wurde. Denn bei der Entscheidung für ein Produkt sollten Stiftungen auf eine langjährige erfolgreiche Historie des Initiators und auf eine Diversifikation der Objekte im Fonds achten bzw. in verschiedene Fonds investieren.

Die nächsten Schritte

Die Branchenverbände gehen davon aus, dass die Änderungen des zweiten Entwurfes vom Oktober 2012 bis zur Verabschiedung des Kapitalanlagegesetzbuches bestehen bleiben. Jedoch ist das Entwurfsverfahren im Fluss. Die Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Verbraucherschutz werden sich ebenfalls noch äußern. Mit weiteren Anpassungen sollte daher gerechnet werden.


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