5 Stimmen zur Mietpreisbremse: Showdown vor dem Verfassungsgericht?

Bremsen

Der Weg für die Mietpreisbremse ist frei, verkündet Heiko Maas (SPD), Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich auf die Einführung eines Bestellerprinzips im Wohnraumvermittlungsgesetz geeinigt. Damit könnte das Gesetz im Sommer verabschiedet werden.

Das Echo ist erwartungsgemäß nicht nur positiv. Verbände der Immobilienmakler und der Wohnungswirtschaft kritisieren den Gesetzentwurf scharf. Der IVD ist gar der Ansicht, der aktuelle Gesetzesentwurf sei “verfassungsrechtlich bedenklich”. Wir haben für Sie einige prominente Stimmen gesammelt.


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:


Heiko Maas: “Mit der Mietpreisbremse sorgen wir dafür, dass künftig insbesondere in begehrten Wohnlagen Mietpreissprünge von 20, 30 oder mehr Prozent verhindert werden. Denn auch in Zukunft sollen sich Normalverdiener Wohnraum in diesen Lagen noch leisten können.

Daher sehen die Neuregelungen vor, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden darf.”

Quelle: www.youtube.com


IVD kündigt Verfassungsklage an

Der IVD befürchtet, dass Wohnungssuchende künftig deutlich weniger freie Wohnungen angeboten bekommen. Und fügt hinzu, dass die Regelung nach Ansicht des Verbandes, eindeutig mit dem Koalitionsvertrag bricht. Außerdem sei das Gesetz nicht verfassungsgemäß: “Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird der IVD eine Verfassungsbeschwerde einreichen.

Gegen die Form des unechten Bestellerprinzips bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die der Mainzer Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Friedhelm Hufen in einem Rechtsgutachten festgestellt hat.”

Quelle: IVD droht mit Verfassungsklage


Haus & Grund: Ideenlose Klientelpolitik statt moderner Wohnungspolitik

Der Verband Haus & Grund befürchtet eine Verschärfung der Probleme. In einer Pressemitteilung heißt es, dass das Festhalten der Bundes­regierung an der Miet­preis­bremse von ideen­loser Klientel­politik statt von einer sozial orientierten Wohnungs­politik zeuge.

Nach Einschätzung von Haus & Grund sind sich alle Experten einig, dass die in einigen Städten bestehenden Probleme mit der Miet­preis­bremse eher verschärft als gelöst würden. Statt potenzielle Inverstoren abzuschrecken, sollte die Politik Bauwillige ermuntern zu investieren, fordert der Verband.

Quelle: www.hausundgrund.de


BID: Mietpreisbremse gefährdet Rechtsfrieden zwischen Vermietern und Mietern

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland zeigt sich unzufrieden: Zwar seien im Gesetz zentrale Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt wurden – wie die unbefristete Herausnahme neu errichteter Wohnungen, die Befristung der Mietpreisbremse auf fünf Jahre und die Beschränkung der Mietpreisbremse auf tatsächliche Mangellagen.

Das eigentliche Ziel – mehr bezahlbarer Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten – werde nach Ansicht der BID jedoch eindeutig verfehlt.

Quelle: www.bundesbaublatt.de


Deutscher Mieterbund mahnt zügige Umsetzung an

Lukas Siebenkotten (Bundesdirektor des DMB) kommentiert die Einigung der Koalitionsspitzen: “Wir freuen uns, dass sich CDU/CSU und SPD endlich geeinigt haben. Die von uns seit langem geforderte Mietpreisbremse wird kommen, das Bestellerprinzip im Maklerrecht wird eingeführt. Das sind gute Nachrichten für Mieter.

Erstmals wird es eine gesetzliche Vorschrift geben, die überzogene Vermieterforderungen beim Abschluss eines Mietvertrages verhindert. Und endlich muss derjenige den Makler zahlen, der ihn auch bestellt hat, also im Regelfall der Vermieter.”

Quelle: Mieterbund

So soll die Mietpreisbremse funktionieren

In Regionen, bei denen bei einer Neuvermietung bestehender Wohnungen weit mehr Miete verlangt wird als dies bei vergleichbaren Mietwohnungen der Fall ist, sollen Mieten künftig nicht mehr willkürlich angehoben werden können, wenn der Mieter wechselt.

Laut Gesetzentwurf darf die neue Miete nicht mehr als maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Die Höhe der „ortsüblichen“ Miete könne z.B. dem Mietspiegel einer Stadt entnommen werden. Die neuen Regelungen gelten nicht überall: Konkret sollen die Bundesländer festlegen, in welchen Regionen eine Mietpreisbremse – jeweils für höchstens fünf Jahre – eingeführt wird.


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