Neubauten von Mietpreisbremse befreit

Ziel der Mietpreisbremse ist eine Begrenzung von Mieterhöhungen auf höchsten 10% über dem ortsüblichen Level. Das Gesetz wurde nun entschärft: Es gilt nicht für Neubauten, wie Spiegel-Online berichtet.
Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) hat sich heute am 23. September mit den Spitzen der Koalitionsfraktionen geeinigt: Das Gesetz besagt zwar nach wie vor, dass bei einem Wechsel der Mieter die neue Miete in Zukunft höchstens 10% über dem ortsüblichen Level liegen darf, aber für Mieter von Neubauwohnungen gilt diese Regelung nun doch nicht.
Ursprünglich hatte die Regierung geplant, die Bremse bei Neubauten ausschließlich bei der Erstvermietung und nur auf einen Zeitraum von fünf Jahren auszusetzen. Das neue Gesetz soll nur in Regionen mit “angespanntem Wohnungsmarkt” gelten. Festgelegt werden diese von den Ländern für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Um die Investitionsbereitschaft in Neubauten nicht zu gefährden, werden diese nun von der Regelung ausgenommen. Das gilt auch für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.

“Youtube: Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas hat heute mit den Spitzen der Koalitionsfraktionen eine Einigung zur Mietpreisbremse erzielen können.”