AIFM: VGF sieht klares Bekenntnis zu geschlossenen Fonds

Stellungnahme des VGF zur öffentlichen Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds

Pressemeldung des VGF: Die Bundesregierung hat am 12. Dezember 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) beschlossen. Die Regeln der AIFM-Richtlinie müssen bis zum 22.07.2013 in deutsches Recht umgesetzt sein.

Justizia

Das laufende Gesetzgebungsverfahren ist von enormer Relevanz für den Markt der geschlossenen Fonds und die gesamte Fondslandschaft in Deutschland. Die Vorschläge der Bundesregierung führen zu wesentlichen Veränderungen in den heutigen Strukturen.
Neben der Einführung der ohnehin schon umfangreichen Regeln aus der AIFM-Richtlinie schlägt die Bundesregierung weitere Regeln vor, die auf Seiten der geschlossenen Publikumsprodukte über die europäischen Vorgaben hinausgehen. Diese betreffen in erster Linie Produktregeln.

Geschlossener Fonds auf Augenhöhe mit anderen Kapitalanlagen

Ein Kernanliegen des VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. ist es, durch eine Regulierung der Anbieter geschlossener Fonds die Branche auf Augenhöhe mit anderen Kapitalanlagen zu bringen. Insofern befürwortet der Verband den vorgelegten Entwurf, da mit seiner Umsetzung zum 22. Juli 2013 die Anbieter geschlossener Fonds und das Produkt dem vollregulierten Kapitalmarkt angehören werden. Die umfangreiche Regulierung, die geschlossene Fonds nun erwarten dürfen, führt dazu, dass diese in Zukunft nicht mehr dem grauen Kapitalmarkt zuzurechnen sind. Zudem sieht der VGF in dem Reg-E ein klares Bekenntnis zum Finanzierungsvehikel geschlossener Fonds. Für die Marktteilnehmer ist es eine zukunfts- und rechtssichernde Maßnahme, gesetzlich normiert zu sein.
Zum Download