Bis 1962 durften Frauen ohne Zustimmung ihres Mannes kein eigenes Konto eröffnen. Erst ab 1969 wurde eine verheiratete Frau vom Gesetzgeber als geschäftsfähig angesehen. Dennoch: Bis 1977 (!) musste eine Frau die Erlaubnis Ihres Ehemann einholen, wenn sie arbeiten wollte.
Der Mann – als Familienoberhaupt – bringt das Geld nachhause und die Frau besorgt den Haushalt. Was früher die Regel war, ist heutzutage längst außer Kraft gesetzt. Wirklich? Wie liegen die Dinge heute? Wer hat bei der Haushaltskasse die Hoheitsrechte inne?
Deutsche Paare mehrheitlich gleichberechtigt
Heute entscheiden überwiegend beide gleichberechtigt – bei mehr als der Hälfte aller Partnerschaften entscheiden Frauen und Männer zusammen und mit gleichen Rechten über ihr Vermögen (54%). Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Meinungs-Forschungs-Instituts forsa im Auftrag des Finanzdienstleisters Horbach.
Im Norden mehr Gleichberechtigung
Die “Gleichberechtigungs-Werte” variieren jedoch nach Einkommen, Alter und Region. Je höher das Einkommen und je jünger die Befragten, desto gleichberechtigter sehen sich die Paare. Auch die Lage in Deutschland macht einen Unterschied: Der Norden Deutschlands liegt weit über dem Durchschnitt, dort sehen sich rund zwei Drittel der Befragten gleichberechtigt.
Dieser “Evergreen-Beitrag” basiert auf einer Studie aus dem Jahr 2013
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Bildquellen:
- Männer und Frauen: © Image licensed by Ingram Image/adpic