- Agio/Abwicklungsgebühr
Aufgeld, mit dem ein Teil der Vertriebskosten abgedeckt wird. - Anschaffungskosten / Herstellungskosten
Summe aller Aufwendungen einschließlich der angefallenen Nebenkosten für den Erwerb der Immobilienprojekte. - Ausschüttung
Auszahlung von Gewinnen an die Beteiligten. - Direktkommanditist
Anleger, der sich direkt, d. h. nicht über eine treuhänderisch gehaltene Beteiligung, an der Fondsgesellschaft beteiligt und auch persönlich ins Handelsregister eingetragen wird. - Fungibilität
Freie Handelbarkeit der Fondsanteile. - Gesamtinvestition
Summe aller Investitionen in diesem Fonds inklusive aller dabei anfallenden Kosten. - Gesellschafter
Bei der Kommanditgesellschaft gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: die Komplementärin (Vollhafterin) und die Kommanditisten, die nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften. - Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Belange der Gesellschaft wie Name und Sitz, Zweck, Rechtsform, Dauer, Gesamtsumme des Eigenkapitals, Namen der Gründungsgesellschafter, Einlagenhöhe, Stückelung des Eigenkapitals, Einzahlungstermine, Investitionsplan, Gewinn- und Verlustverteilungsmodus, Vereinbarungen zur Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Haftungsvereinbarungen und Vereinbarungen über das Ausscheiden von Gesellschaftern. - Haftung
Der Anleger wird üblicherweise Kommanditist einer Kommanditgesellschaft. Gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Haftung auf das im Handelsregister eingetragene Kapital (Hafteinlage = 1 % der Pflichteinlage) begrenzt. Hat er seine Pflichteinlage geleistet, erlischt die persönliche Haftung. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn die Einlage z. B. durch Ausschüttungen an ihn zurückgezahlt wird und damit sein Kapitalkonto unter die Hafteinlage gemindert wird. - Kommanditist
Als Kommanditist wird – im Gegensatz zum Komplementär – der beschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bezeichnet. Er wird auch Fondszeichner oder Anleger genannt. Grundsätzlich begrenzt ist sein Haftungsrisiko für Verluste und Schulden der Gesellschaft auf die von ihm übernommene und auch tatsächlich geleistete Einlage. Durch Wiederaufleben der Haftung kann eine Nachschusspflicht entstehen (vgl. „Haftung“). - Kommanditkapital
Das Kommanditkapital stellt die Gesamtsumme der Einlagen der Kommanditisten/Treugeber gemäß § 4 des Gesellschafts-vertrages der Fondsgesellschaft dar. - Komplementärin
Die voll haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft, deren Haftung nicht auf die von ihr übernommene Kapitalbeteiligung begrenzt ist, sondern sich auf ihr gesamtes, auch privates Vermögen erstreckt. Der Komplementärin obliegt die Vertretung der Fondsgesellschaft. - Liquidität
Fähigkeit eines Individuums, eines Unternehmens oder einer Volkswirtschaft, allen fälligen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Eine hohe Liquidität kann die Rentabilität eines Unternehmens beeinflussen, da liquide Mittel überwiegend unverzinslich sind oder nur gering verzinst werden. - Liquiditätsreserve
Gesamtheit der liquiden oder kurzfristig liquidierbaren Mittel einer Unternehmung. - Mittelverwendungskontrolle
Ein unabhängiger Steuerberater (bzw. Steuerberatungsgesellschaft) oder Wirtschaftsprüfer kontrolliert die Verwendung der eingeworbenen Gesellschaftereinlagen. - Nachplatzierungsphase
Zeitraum nach Beendigung der Platzierung und Schließung der Gesellschaft. - Pflichteinlage
Die Pflichteinlage bezeichnet den Betrag, den der Gesellschafter als Einlage in die Gesellschaft leisten muss. - Platzierung
Einwerbung von Gesellschaftskapital durch Aufnahme neuer Gesellschafter/Treugeber. - Rentabilität
Kennzahl für den finanziellen Erfolg eines Unternehmens. Bemisst sich aus dem Verhältnis zwischen dem eingesetzten Kapital oder dem Umsatz zum erzielten Gewinn. - Sensitivitätsanalyse
Sie gibt Aufschluss darüber, wie sich der prognostizierte Anlageerfolg ändert, wenn ausgewählte Einflussfaktoren, wie z. B. kalkulierter Ertrag, Laufzeit, Veräußerungspreise, von den Prognoseprämissen des Prospektanbieters abweichen. - Treugeber
Der Treugeber beauftragt den Registertreuhänder, für ihn aus Vereinfachungs- und Kostengründen die handelsregisterliche Stellung einzunehmen. - Werbungskosten
Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung oder der Erhaltung von Einnahmen dienen und deshalb steuerlich geltend gemacht werden können. - Zeichnungssumme
Summe des Kommanditkapitals ohne Agio, das der Anleger in der Beitrittserklärung übernimmt.
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