Hintergrund Diskussionsentwurf AIFM-Richtlinie
Die europäische Kommission will alle Akteure und Tätigkeiten des Finanzmarktes einer angemessenen Regulierung zu unterwerfen. Deswegen hat die Kommission bereits 2009 einen Richtlinienentwurf zur Regulierung alternativer Investmentfondsmanager – kurz AIFM – veröffentlicht. Diese europäischen Richtlinien sollen bis zum Juli 2013 in nationales Recht umzusetzen. Dazu hat das Bundesfinanzministerium im Juli 2012 einen Diskussionsentwurf vorgelegt:
Mögliche wesentliche Änderungen:
- Begrenzung des Fremdkapitals auf 30% des Fondsvermögens.
- Verbot von Ein-Objekt-Fonds mit Mindestzeichnungssummen von weniger als 50.000 Euro.
- Fonds mit Mindestzeichnungssummen unter 50.000 Euro müssen künftig dem „Grundsatz der Risikomischung“ Rechnung tragen.
- Positivliste: Der Gesetzentwurf definiert die zulässigen Investitionsklassen.
Kippt die Positivliste?
Diese Richtlinien sorgen in der Fondsbranche für einigen Gesprächsstoff. Einige der geplanten Punkte sind ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Wie das Manager-Magazin erfahren haben will, ist noch mal Bewegung in die Sache gekommen: “Die geplante Positivliste mit erlaubten Investitionsobjekten wird wohl nicht kommen.”
(www.manager-magazin.de)
Am Freitag, den 19.10.2012 hieß es in der Online-Version des Magazins:
“Zumindest zu diesem Teil der bevorstehenden umfassenden Regulierung des deutschen Fondsmarktes gibt es für die Initiatoren geschlossener Fonds offenbar Entwarnung: Die Chancen stehen gut, dass es die gefürchtete Positivliste, auf der all jene Vermögensgegenstände stehen sollen, in die Beteiligungsgesellschaften künftig investieren dürfen, doch nicht geben wird. Das erfuhr manager magazin online aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums.”
Der Gesetzentwurf wollte mit einer sog. “Positivliste” regeln, in welche Vermögensgegenstände geschlossene Fonds überhaupt investieren dürfen. Dazu zählen neben anderem Immobilien, Schiffe und Flugzeuge. Nicht mehr zulässig wären nach dem aktuellen Entwurf zum Beispiel: Container, Lokomotiven oder Flugzeugtriebwerke.
Diese Liste war in die Kritik geraten. Von Seiten des Verbandes Geschlossener Fonds (VGF) hieß es etwa, dass damit neuen, innovativen Geschäftsfeldern von Vornherein ein Riegel vorgeschoben werde. Ein Beispiel dafür seien – laut VGF – die Neue-Energien-Fonds, die es mit einer solchen Positiv-Liste gar nicht gegeben hätte. Die Kritik kam im Finanzministerium offenbar an heißt es im Manager-Magazin:
“Anstelle der Liste sei eine generelle Beschränkung der Investition auf “Sachwerte”, flankiert durch eine Liste mit Beispielen sowie eine strenge Überwachung durch die Finanzaufsicht, “durchaus denkbar”, hieß in gut informierten Ministeriumskreisen.”
Weitere Änderungen im Gespräch?
Auch über andere zentrale Punkte des Entwurfes werde noch diskutiert, heißt es. Da ist zum einen die Deckelung des Fremdkapitaleinsatzes bei geschlossenen Fonds auf 30%. Und zum anderen die Verpflichtung, bei einer Mindestbeteiligungssumme unter 50.000 EUR, die Investition auf mehrere Objekte zu streuen.
Im Ministerium werden zurzeit etliche Stellungnahmen und Änderungswünsche abgewogen. Bis Ende des Jahres soll ein Regierungsentwurf vorliegen und vom Kabinett verabschiedet werden. Bis Juli 2013 müssen die AIFM-Richtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt werden.
Quelle: Manager Magazin
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