Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel“) nichtig
Das Bundesverfassungsgericht zum Mietendeckel: “Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt.”
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VDIV Deutschland begrüßt Entscheidung: Wohnungseigentümer können auf Rechtsstaatlichkeit vertrauen
“Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt diese Entscheidung mit Nachdruck. „Eine Bestätigung des Mietendeckels hätte das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit nachhaltig erschüttert“, betont VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler. … Angespannte Wohnungsmärkte werden nicht durch Regulierung entlastet, sondern einzig durch mehr Angebot. Hier hilft nur ein sinnvoller Dreiklang aus mehr Bauland ausweisen, die unverhältnismäßig hohen Erwerbs- und Baunebenkosten zu senken und den Erwerb von Wohneigentum zu fördern.”
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ZIA: Mietendeckel gekippt – Mieter dürfen nicht die Leidtragenden sein
“Endlich besteht Rechtssicherheit. Was viele Gutachter, Verbände und Rechtsexperten vorher immer wieder angemahnt haben, ist nun auch höchstrichterlich bestätigt: Das Land Berlin hat keine Gesetzgebungskompetenz für einen Mietendeckel. Die Bilanz des Mietendeckels ist negativ: Das Angebot an Mietwohnungen ist stark eingebrochen und es war selten so schwer, in Berlin eine Wohnung zu finden.”
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IVD: Bundesverfassungsgericht entzieht Berliner Mietendeckel den Boden
“Der Spuk ist endlich vorüber. Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht dem leichtsinnigen Prestige-Projekt der Berliner Landespolitik endlich den Boden entzogen und die verfassungsmäßige Ordnung wieder hergestellt. Hierdurch hat es endlich auch Klarheit für Vermieter und Mieter geschaffen.”
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BFW: Wichtiges Signal für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums
“Die Karlsruher Richter haben die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Mietrecht in vollem Umfang bestätigt. Das ist ein wichtiges Signal für die mittelständische Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, die auf Planungs- und Investitionssicherheit angewiesen ist. Verlässliche, stabile und bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen ermöglichen es, auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ein mietrechtlicher Flickenteppich wäre Gift für Mieterinnen und Mieter sowie für die Unternehmen.”
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Bildquellen:
- Mietendeckel verfassungswidrig: ©Image licensed by Ingram Image/adpic