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Der Berliner Mietendeckel – fünf aktuelle Beiträge, die Sie kennen sollten!

Die Senatorin für Stadtentwicklung Katrin Lompscher spricht von “guten Nachrichten für die Berlinerinnen und Berliner”. Viele Verbände und Institute kritisieren den Berliner Mietendeckel hingegen vehement. Wir haben für Sie fünf aktuelle Statements zusammengetragen. 

“Gute Nachrichten für die Berlinerinnen und Berliner”

„Der Senat hat (am 22. Oktober 2019) heute das ,Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung‘, kurz Mietendeckel, auf den Weg gebracht. Das sind gute Nachrichten für die Berlinerinnen und Berliner. In den nächsten fünf Jahren muss keine Mieter*in mehr fürchten, wegen exorbitanter Mietsteigerungen oder hoher Modernisierungsumlagen das Dach über dem Kopf zu verlieren. Deutlich überhöhte Mieten werden gekappt, bei Wiedervermietung gilt die Vormiete bzw. der entsprechende Wert in der Mietentabelle, sofern die Vormiete darüber liegt. Der Neubau ab 2014 bleibt – wie versprochen – von der Regelung ausgenommen. Ich bedanke mich bei allen, die zum Gelingen dieses wichtigen Projektes beigetragen haben, insbesondere bei den Expertinnen und Experten sowie bei den hochengagierten Initiativen der Stadtgesellschaft.“ (Senatorin für Stadtentwicklung Katrin Lompscher) 

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IVD > Der Berliner Mietendeckel – Die Regelungen im Detail anhand von Beispielen

„Der Gesetzesentwurf, der jetzt dem Berliner Abgeordnetenhaus vorgelegt werden soll, wäre mit der Verfassung unvereinbar. Die Landesregierung der Hauptstadt setzt sich mutwillig über die föderalistische Grundlage unserer Rechtsordnung hinweg. Dabei ist sich die überwiegende Mehrheit der juristischen Beobachter einig: Der Berliner Mietendeckel konterkariert das verfassungsrechtliche Institut der konkurrierenden Gesetzgebung. Es ist ein auch politisches Armutszeugnis, sehenden Auges ein legislatives Verfahren zum Gegenstand juristischer Entscheidung zu machen und sich dergestalt der Verantwortung zu entziehen.“ (IVD-Präsident Jürgen Michael Schick)

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iw-köln > Volkswirtschaftliche Folgen des Berliner Mietendeckels

26. 11 2019 – Der Mietendeckel stellt einen sehr starken Eingriff in den Mietwohnungsmarkt dar. Basierend auf den Erfahrungen in anderen Ländern ist davon auszugehen, dass sich die Regulierung schädlich auf Mieter und Vermieter und auch den Wirtschaftsstandort Berlin auswirken wird. Insbesondere die folgenden Wirkungen sind zu erwarten: Der Mietendeckel hebt die wichtige Signalwirkung der Mietpreise auf. Die eingefrorenen oder auch abgesenkten Mieten werden noch mehr Menschen dazu bewegen, in Berlin eine Wohnung zu suchen. Damit nimmt die ohnehin schon große Knappheit im Wohnungsmarkt zu, die Konkurrenz um Wohnungen steigt weiter …

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FIABCI Deutschland > Bundesweit deutlicher Rückzug von Investoren durch Berliner Mietendeckel

Hamburg, 2. Dezember 2019 – Nach Angaben von FIABCI Deutschland, dem Dachverband immobilienwirtschaftlicher Berufe, ist ein deutlicher Rückzug von Investoren durch den Berliner Mietendeckel nicht nur in der Hauptstadt, sondern bundesweit zu verzeichnen. Zudem wird die geplante Gesetzesänderung die gewünschte Wirkung im Hinblick auf die Schaffung von mehr Wohnraum klar verfehlen. 

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vdp > Mietendeckel ist kontraproduktiv

Der vom Berliner Senat beschlossene Gesetzentwurf zum Mietendeckel für das Land Berlin wird von den Pfandbriefbanken scharf kritisiert: „Die Politik erlaubt sich hier einen Markteingriff, der unangemessen und nicht zielführend ist“, betonte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Auch wenn die angespannte Wohnungssituation in Metropolen wie Berlin zu Recht eines der drängenden Themen für die Politik ist, hat der Berliner Senat mit seinem Alleingang aus Sicht der Pfandbriefbanken einen falschen Weg eingeschlagen. 

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Haus & Grund > „Mietendeckel“: Unverhohlener Klassenkampf gegen kleine und mittelständische Eigentümer

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl, der stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Julian Zado und der Sprecher des Arbeitskreises für soziale Stadtentwicklung der SPD Mitte, Kilian Wegner, haben vorgeschlagen, in Berlin einen Mietenstopp für mindestens fünf Jahre zu verhängen. Sie vertreten die Ansicht, dass es notwendig sei, alle Mieten mit Ausnahme der Erstvermietungsmieten für mindestens fünf Jahre einzufrieren und hierfür eine rechtliche Möglichkeit beim Land Berlin als Gesetzes- oder Verordnungsgeber liegen würde. Haus und Grund Berlin lehnt den Vorschlag eines solchen „Mietendeckels“ entschieden ab. Es ist keinesfalls notwendig, die Mieten in Berlin einzufrieren …

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Die aufgeführten Beiträge verschiedener Quellen zum Thema Mietendeckel geben nicht die Meinung der Redaktion oder des Seitenbetreibers wider. Die angeführten Quellen sind eine subjektive Auswahl. Die Redaktion empfiehlt für eine umfassende Meinungsbildung weitere Quellen zu nutzen.


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Bildquellen:

  • Junge Frau auf dem Balkon: © Image licensed by Ingram Image/adpic