Die Mietverträge der heutigen Zeit räumen dem Mieter neben einigen Pflichten auch viele Rechte ein. Bei Verstoß gegen die im Vertrag festgehaltenen Punkte droht im schlimmsten Fall zunächst die Kündigung. Ein kürzlich aufgetauchter antiker Mietvertrag zeigt, dass Mieter vor mehr als 2.000 Jahren noch ganz andere Sanktionen drohten.
Archäologen entdeckten vor kurzem einen vor Jahrtausenden aufgesetzten Mietvertrag. Der in Stein gemeißelte Kontrakt wurde in der antiken Stadt Teos in der Türkei (siehe Beitragsbild rechts oben) gefunden und soll 2.200 Jahre alt sein. Die altgriechische Inschrift gibt interessante Einblicke in das damalige Mietrecht.
Wenn Athleten etwas mieten wollten
Der Vertrag fasst 58 Zeilen, aus denen hervorgeht, wie sich die Mieter eines damaligen Gymnasiums zu verhalten hatten. Dieses Gymnasium hatte mit unserer heutigen Vorstellung davon nichts zu tun. Damals wurde es als Trainingsareal genutzt, auf dem Athleten Sport und Spiele ausüben konnten, was sie übrigens meistens im Adamskostüm taten. In diesem speziellen Fall gehörte das Gymnasium einmal einem reichen Bürger von Teos, dessen Erben nach seinem Tod nun in den Besitz des Trainingsareals kamen. „Sie konnten sich den Unterhalt nicht leisten“, sagt Professor Mustafa Adak von der Akeniz Universität; “deshalb vermieteten sie das Grundstück”.
Bei Verstoß droht Strafe
Mehr als die Hälfte des Vertragsinhalts dreht sich um die Strafen, die auf den Mieter zukommen, wenn dieser das Mietobjekt nicht angemessen behandelt. Näheres ist nicht bekannt, nur dass die Strafen ziemlich schlimm gewesen sein sollen. Man verwendet heute noch den Begriff „drakonischen Strafen“, wenn von besonders harten Strafen die Rede ist. Zurückzuführen ist diese Redensart auf den 650 v. Chr. geborenen Politiker Drakon, der die Gesetze Athens reformierte. Er schrieb die damals bekannten Strafen auf, damit jeder Bescheid wusste.
Penible Vorstellungen
Die Mieter hatten einen Bürgen bereitzustellen, wenn sie im damaligen Teos etwas mieten wollten. Außerdem mussten Zeugen auftreten, mindestens sechs an der Zahl, darunter drei namhafte Beamte. Zusätzlich hatte der Mieter seinem Vermieter dreimal jährlich Zugang zum Altar zu gewähren und ihm darüber hinaus einmal im Jahr die Möglichkeit zu geben, das Gymnasium auf seinen einwandfreien Zustand hin zu untersuchen.
Bei solch drakonischen Machenschaften sind wir doch sicher froh, nicht vor 2.200 Jahren Mieter gewesen zu sein.
Quelle: www.msn.com, Schweizer Bauwirtschaft
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