Der Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse hat – wie nicht anders zu erwarten – ein großes Medienecho gefunden. Wir haben einige Stellungnahmen für Sie zusammengetragen.
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz – FRAGEN UND ANTWORTEN: Mietpreisbremse
Das BMJV beantwortet 14 Fragen zur Mietpreisbremse. Es gibt doch auch heute schon eine 15%-Bremse. Zum Beispiel: Es gibt doch auch heute schon eine 15%-Bremse. Wozu jetzt noch eine Regelung? Oder: Wie soll verhindert werden, dass Vermieter die Kosten für den Makler nicht auf andere Weise auf den Mieter übertragen?
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ)
Maas geht weit über den Koalitionsvertrag hinaus
Der vom Justizministerium vorgelegte Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse wird bundesweit zu Rechtsstreitigkeiten über die erlaubte Miete führen. Davor warnt Haus & Grund Deutschland mit Blick auf die von Justizminister Maas entwickelte Mietpreisbremse.„Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bundesjustizminister einen Gesetzentwurf vorlegt, von dem er selbst Schwierigkeiten und Probleme für Mieter und Vermieter bei Ermittlung der Vergleichsmiete erwartet“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann. Ziel müsse es sein, dass Gesetzentwürfe den Menschen helfen und nicht Rechtsunsicherheit schaffen.
Bundesverband Freier Immobilien- Und Wohnungsunternehmen e.V: Referentenentwurf zur Mietpreisbremse ist Angriff auf das Vergleichsmietensystem
Wohnungspolitischer Dreiklang ist nach 100 Tagen Regierung verklungen
„Wer das Auseinanderfallen von Mietspiegel- und Angebotsmieten zur Begründung der Mietpreisbremse heranzieht, hat keine Ahnung von der Entstehung der Mietspiegel und ihrer Funktion“, kommentiert Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., die Begründung des Referentenentwurfes zur Einführung der Mietpreisbremse.
Fehlgeleitete Politik
Die Ideen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten nehmen konkrete Formen an. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) legt heute seinen Referentenentwurf den anderen Ressorts zur Abstimmung vor. Er enthält zwei Bausteine: die Mietpreisbremse, die den zulässigen Mietanstieg bei der Wiedervermietung in angespannten Wohnungsmärkten auf die ortsübliche Miete zuzüglich 10 Prozent begrenzt. Und die Einführung des Bestellerprinzips bei der Einschaltung von Maklern. Beide Maßnahmen werden sich letztendlich gegen die Mieter richten.
Mietpreisbremse – Fehlgeleitete Politik
Bestellerprinzip: Makler als Sündenbock einer verfehlten Wohnungspolitik
Problem verfehlter Wohnungspolitik wird auf dem Rücken der Makler ausgetragen • Koalitionsvertrag muss eingehalten werden • IVD fordert Sach- und Fachkundenachweis für Makler
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Mietpreisbremse und das so genannte Bestellerprinzip umfasst. Erklärtes Ziel des so genannten Bestellerprinzips ist es, dass der Wohnungssuchende künftig möglichst keine Maklerkosten zu tragen hat. „Das Bestellerprinzip ist ein politischer Irrweg und völlig praxisfern“, warnt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD.
GdW: Koalitionsbruch und nicht verfassungskonform
Mietpreisbremse verhindert Neubau bezahlbarer Wohnungen
“Die Mietpreisbremse im neuen Referentenentwurf der Bundesregierung enthält einen klaren Bruch des Koalitionsvertrages und ist ein verfassungsrechtlicher Drahtseilakt. Denn gemäß der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD sollte die Mietpreisbremse nur in nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten greifen. Laut dem nun vorgelegten Referentenentwurf ist aber die bloße Gefahr eines Wohnungsmangels ausreichend. Ob dies vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat, ist mehr als fraglich”, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
Die Wohnungswirtschaft Deutschland
BID kritisiert Bruch des Koalitionsvertrags
Die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland bewertet den jüngsten Referentenentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs in angespannten Wohnungsmärkten als Bruch des Koalitionsvertrags. Der Gesetzentwurf hat aus Sicht der BID zahlreiche Mängel, die in den anstehenden Beratungen behoben werden müssen. Dazu zählen das Fehlen eines Maßnahmenplans zur Behebung des Wohnungsmangels und die Anwendbarkeit des Gesetzes nur auf Gebiete mit tatsächlicher Mangellage, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Zudem fehlt eine eindeutige Definition, unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsmarkt als angespannt gilt.
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