Baukindergeld beantragen: Verlängerte Antragsfrist

Kinder mit Kartons

Experten empfehlen, Familien mit Kindern und Alleinerziehenden, die 2018 in die eigene Immobilie gezogen sind, bis zum 31. Dezember 2018 unbedingt noch das Baukindergeld zu beantragen.

Eine Ausnahmeregelung gilt, wenn sich der Einzug ins selbstgenutzte Eigenheim vor dem 18. September 2018 ereignete. Der Zuschussantrag kann auch dann noch bis zum Jahresende 2018 gestellt werden, wenn der Einzug länger als drei Monate her ist. Diese Förderung sollten sich Immobilienbesitzer nicht entgehen lassen.

Das Baukindergeld beläuft sich auf 12.000 Euro pro Kind und gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2018. Gezahlt wird der jährliche Zuschuss für zehn Jahre. Beim Antrag stellen muss das Kind unter 18 Jahre und im Haushalt kindergeldberechtigt sein. 75.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen beträgt die Einkommensgrenze, zuzüglich 15.000 Euro pro Kind.

Der Erwerb von neuem oder gebrauchtem Wohneigentum wird gefördert. Die Wohnfläche ist unbegrenzt und der Zuschuss darf einbehalten werden. Der Staat unterstützt mit dem Baukindergeld Familien auf dem Weg ins Eigenheim.

Der Einzugstermin entscheidet

Von der Förderung können alle profitieren, die zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 einen Kaufvertrag unterschreiben oder denen bis dahin die Baugenehmigung vorliegt. Der Einzugstermin ist entscheidend. Bis zu drei Monate nach Einzug, spätestens bis zum 31. Dezember 2023, kann der Antrag auf die staatliche Förderung gestellt werden.


Basierend auf folgender Quelle:
https://www.presseportal.de/pm/107633/4133036


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