Wegweiser Finanzberatung – Bundesministerium für Verbraucherschutz

Wegweiser Finanzberatung – Presse-Meldung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 22.08.2014 „Der Wegweiser Finanzberatung ist eine tolle Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten zu informieren”, sagt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrich Kelber.

Zur Klärung von Finanzfragen kann man in Deutschland eine Vielfalt von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Um sich als Verbraucherin und Verbraucher einen Überblick verschaffen zu können, hat das Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz den „Wegweiser-Finanzberatung“ als Broschüre sowie als Internetinformation erstellt.

Wegweiser Finanzberatung: Qualität der Beratung besser einschätzen

Vor Erwerb von Finanzprodukten ist es unerlässlich, die eigenen Bedürfnisse zu erkennen und zu den Angeboten in Beziehung zu setzen. Dazu müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf professionellen Rat zurückgreifen.

Die Website Wegweiser Finanzberatung gibt hilfreiche Informationen zum Ablauf einer Finanzberatung und zeigt auf, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher vor und während eines Gesprächs mit einem Berater / einer Beraterin achten sollten, wie sie die Qualität der Beratung besser einschätzen können und worin sich die verschiedenen Beratertypen vor allem auch in dem Grad ihrer Unabhängigkeit unterscheiden.

Wegweiser Finanzberatung: Vor- und Nachteile unterschiedlicher Beratungsmodelle

„Der Wegweiser Finanzberatung ist eine tolle Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten zu informieren. Das lohnt sich, weil Finanzentscheidungen oft eine große Tragweite haben. Der Wegweiser gibt Hinweise, welche Beratung die richtige ist.

Damit werden die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Beratungsmodelle transparenter. Das ist auch für eher unbekannte Beratungsangebote, wie die Honorarberatung von Vorteil“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrich Kelber.

Am 1. August 2014 ist das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft getreten

Der Gesetzgeber regelt dadurch eine weitere Form der Beratung für den Anlagebereich. Das vielfältige Angebot an Finanzberatung ist der Anlass für die Erstellung dieses Wegweisers. Für den Inhalt verantwortlich ist das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff).

Das iff ist ein gemeinnütziger Verein, der seit über 25 Jahren im Bereich der Finanzdienstleistungen forscht. Die Verbraucherinteressen stehen im Mittelpunkt der Arbeit des iff und sind maßgeblich für den „Wegweiser-Finanzberatung“.


Quellen:
www.bmjv.de
www.wegweiser-finanzberatung.de