VIB: Leichter informieren – einfacher vergleichen!

Auch Kapitalanleger haben es nicht leicht. Das Angebot an Finanzprodukten ist vielfältig und oft auf den ersten Blick nicht leicht zu verstehen. Umfangreiche Prospekte geben zwar ausführlich Auskunft über die Details einer Anlage – aber die Praxis zeigt, dass nicht jeder Anleger sich die Zeit nimmt, alle Seiten eines solchen Werkes zu studieren.
Justizia verlangt seit Juni 2012 das Vermögensanlagen-Informationsblatt | Foto: Fotolia
Abhilfe soll nach dem Willen des Gesetzgebers seit Juni 2012 ein zusätzliches Vermögensanlagen-Informationsblatt – kurz: VIB – bieten. Auf maximal drei Seiten sollen darin Emissionshäuser Fakten zur Art der Vermögensanlage, der Anlagestrategie, den Risiken, den Aussichten der Kapitalrückzahlung, sowie den Kosten und Provisionen zusammentragen. Alleinige Grundlage einer Verkaufsentscheidung bleibt jedoch nach wie vor der Verkaufsprospekt.

Regeln für Anbieter neuer geschlossener Fonds

Mit dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) müssen Anbieter geschlossener Fonds sich seit dem 01. Juni 2012 nun an Regeln orientieren, die dem regulierten Kapitalmarkt entsprechen. Das neue Gesetz ersetzt das zuvor gültige Verkaufsprospektgesetz. Der Gesetzgeber will so einen verbesserten Anlegerschutz bewirken. Eine Pflicht zur Erstellung eines solchen Informationsblattes nach Vermögensanlagengesetz besteht u.a. für geschlossene Fonds, die nach dem 01. Juni 2012 neu emittiert wurden. Für ältere geschlossene Fonds, die vor diesem Stichtag bereits über einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Verkaufsprospekt verfügen, gilt diese Pflicht hingegen nicht.

Vermögensanlagen-Informationsblatt – Chancen und Risiken realistisch einschätzen

In den Medien werden geschlossene Fonds nicht selten als „spekulativ” bezeichnet und mögliche Risiken zum vorbeugenden Schutz möglicher Anleger hervorgehoben. Wie bei allen lukrativen Anlageformen sollten Anleger daher vor jeder Investition die Vor- und Nachteile gleichermaßen prüfen. Geschlossene Fonds sehen keine Einlagensicherung oder andere Absicherungen des Emittentenrisikos vor. Ein Totalverlust ist zwar unwahrscheinlich, aber möglich. Im schlimmsten Fall kann es bei geschlossenen Fonds zu einem kompletten Verlust des investierten Kapitals kommen.
Lars Bergmann, Vorstand des Immobilien-Projektentwicklers und Emissionshauses IMMOVATION AG, sieht die Initiative des Gesetzgebers positiv: „Mit dem Informationsblatt haben Anleger jetzt die Möglichkeit, sich schnell einen Überblick über eine Kapitalanlage zu verschaffen. Auch die Chancen und Risiken verschiedener geschlossener Fonds können einfacher verglichen werden.“

Freiwillige Transparenz schafft Vertrauen

Mit ihrer 3. KG bietet die IMMOVATION AG einen Immobilienfonds, für den die Regelung zur Erstellung eines VIB nicht gilt, da der Fonds bereits vor dem 01. Juni 2012 von der BaFin gebilligt wurde.

bergmann
Lars Bergmann

Für Lars Bergmann liegen die Vorteile des VIB für Anleger und den Vertrieb geschlossener Fonds auf der Hand: „Wir haben für unseren Fonds auf freiwilliger Basis ein Vermögensanlagen-Informationsblatt erstellt, um unser Produkt noch transparenter zu machen. Dabei haben wir uns an der VIB-Vorlage des Verbandes für geschlossene Fonds (VGF) orientiert. Mit unserem VIB können Anleger jetzt verschiedene Produkte, die ebenfalls dem VGF-Empfehlungen folgen, sehr einfach miteinander vergleichen. Wir sind davon überzeugt, dass Produkte, die einer genaueren Prüfung durch Anleger standhalten, auch in Zukunft auf dem Markt Bestand haben werden“.
Informationsblatt zum IMMOVATION Immobilienfonds der 3. KG: Zum Download
 

Geschlossene Fonds – kurz erklärt

Geschlossene Fonds und ihre Investitionen sind seit 40 Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags. Sie sichern Arbeitsplätze und fördern unsere Wirtschaft, in dem sie in Sachwerte investieren und technischen Fortschritt finanzieren. Die Palette der Investitionsobjekte; sog. Assetklassen, ist groß: Anlageklassiker sind Immobilien- und Schiffsfonds. Darüber hinaus werden Fonds angeboten, die z.B. in Flugzeuge, Wald und in Rohstoffe investieren. Besonders gefragt waren in im Jahr 2012 Immobilien- und Energiefonds.
Geschlossene Fonds sammeln Kapital von Anlegern, um Projekte zu finanzieren. In der Regel sind geschlossene Fonds entweder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Kommanditgesellschaft (KG). Anleger werden zum Mitgesellschafter, indem sie Anteile an der Gesellschaft zeichnen. Die Zahl der Anteile ist von vornherein begrenzt. Anders als bei einem offenen Fonds werden die Anteile nur innerhalb eines bestimmten Platzierungszeitraums ausgegeben – dann wird der Fonds “geschlossen”. Danach sind keine weiteren Investitionen der Anleger mehr möglich.


Bildquellen:

  • Lars Bergmann, Vorstand der IPSAK: © IMMOVATION AG