Nachtrag Nr. 1: Wir halten Anleger auf dem Laufenden

Für das Vertrauen, das Anleger in die IMMOVATION AG setzen, wenn sie unsere Genussrechte zeichnen, sind wir dankbar. Mit dem ersten Nachtrag zum Verkaufsprospekt haben unsere Investoren jetzt die Möglichkeit, sich über die Entwicklung des Unternehmens seit Emissionsbeginn zu informieren.
Welche Informationen enthält ein Nachtrag zum Verkaufsprospekt? Aufgabe von Nachträgen ist die Veröffentlichung von wesentlichen Änderungen und Ergänzungen, die für die Beurteilung der gezeichneten Kapitalanlage wesentlich sind und nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes bekannt werden bzw. entstehen.

Informationspflicht gesetzlich geregelt

Die Informationspflicht eines Anbieters ist in § 11 Vermögensanlagengesetz geregelt. Jeder Nachtrag muss – ebenso wie der Verkaufsprospekt – von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, gebilligt werden. Der Nachtrag Nr. 1 enthält u. a. Angaben zur Geschäftsentwicklung und zu laufenden Investitionen der IMMOVATION AG sowie deren Tochtergesellschaften. Darüber hinaus wird der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 abgebildet und Angaben im Verkaufsprospekt berichtigt. Ebenfalls aktualisiert wurde das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) zu den Genussrechten.

Nachtrag downloaden oder bestellen

Nachtrag Nr. 1 und das VIB stehen ab sofort unter www.immovation-ag.de im Menü „Zum Download” zur Verfügung. Gedruckte Nachträge können bei bestellt werden.