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VGF: AIFM-Umsetzung – Gesamtlinie stimmt, Änderungsbedarf in Detailregelungen

Pressemeldung VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. | Berlin, den 12.12.2012
Das Bundeskabinett hat am 12. 12. 2012 den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird die Basis für ein neues Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) gelegt. Das KAGB erfasst u.a. auch die Anbieter geschlossener Fonds und deren Produkte.

Der Beschluss ist eine wichtige Etappe auf dem Weg der Integrierung der bisher weitestgehend unregulierten Welt geschlossener Fonds in den vollregulierten sogenannten „weißen“ Kapitalmarkt. Dieser Schritt wird von unseren Mitgliedern nachhaltig unterstützt.
Im Vergleich zum Diskussionsentwurf vom 18. Juli 2012 enthält der Kabinettsbeschluss wichtige sinnvolle Änderungen für die Anbieter geschlossener Fonds, unter anderem:

  • Die Liste der zulässigen Investitionsgegenstände (sogenannte Assetklassen-Liste) wurde erweitert um Investitionen in Container, Private Equity, Wald und Eisenbahn-Logistik. Sie ist zudem kein starrer Katalog mehr und sichert so für die Zukunft wichtige Produktinnovationen.
  • Die Grenze zur Aufnahme von Fremdkapital wurde von 30 auf 60 Prozent angehoben. Damit wird Marktstandards Rechnung getragen.
  • Die Wahlfreiheit der Anleger zwischen 1-Objekt- und Mehr-Objekt-Fonds bleibt erhalten. Ein-Objekt-Fonds bleiben in Zukunft möglich. Neu definiert wurden risikogemischte Fonds: Sie müssen nun in mindestens drei Sachwerte investieren oder das Ausfallrisiko in anderer Form hinreichend streuen. Für sogenannte nicht-risikogemischte Fonds wurde die Mindestzeichnungssumme von 50.000 auf 20.000 Euro abgesenkt.
  • Die Option zur Einführung einer alternativen Verwahrstelle neben den Depotbanken wurde genutzt. Damit kann in diesem Markt ein guter Wettbewerb entstehen.
  • Der Übergangsprozess nach Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Juli 2013 zwischen KVG-Antrag, Zulassung und Produktgenehmigung wurde überarbeitet. Nun ist nicht mehr zu befürchten, dass es mit Inkrafttreten zu einem Vertriebsstop von bis zu 14 Monaten kommt.

Aus Sicht des VGF fehlte dem ersten Diskussionsentwurf die Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und notwendigem Anlegerschutz. Das leistet der vorliegende Kabinettsbeschluss nun aus Sicht des Verbandes: „

Die Veränderungen zum Diskussionsentwurf waren notwendig und sind gut für den Fondsstandort Deutschland. Denn an den neuen Rahmenbedingungen hängen volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen und Arbeitsplätze. Im nun folgenden parlamentarischen Verfahren werden wir uns für Präzisierungen und Verbesserungen einzelner Detailregelungen einsetzen. Hier gibt es noch einiges zu tun, insbesondere bei den Übergangsregelungen. Aber die Gesamtlinie des Entwurfes stimmt,“ so VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba.