Scope: AIFM Regulierung deutlich entschärft

Die AIFM Regulierung Geschlossener Fonds dürfte weniger hart ausfallen, als zunächst angenommen. Der aktuelle Stand sieht in Kernfragen wesentliche Erleichterungen vor: Mindestanlagesumme von 20.000 Euro und Fremdkapitalquote von bis zu 60 Prozent

Zwar befindet sich der Entwurf noch in Abstimmung. Allerdings wurden wichtige Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf bereits publik. Für Geschlossene Fonds besonders wichtig: Die Mindestanlagesumme für Einobjektfonds wurde von 50.000 auf 20.000 Euro gesenkt. Dies ist grundsätzlich als große Erleichterung für die künftige Auflage von neuen Fonds zu bewerten.

Die neue Mindestanlagesumme gilt für alle Fonds, die den Grundsatz der Risikomischung nicht erfüllen. Dieser Grundsatz wird in Paragraph 226 des aktuellen Entwurfs erstmals näher definiert. Eine Risikomischung ist hiernach gegeben, wenn ein Fonds mindestens drei Sachwerte hält oder durch die Nutzungsstruktur eine Streuung des Ausfallrisikos gewährleistet ist. Letzteres würde bei einer Immobilie etwa die Vermietung an mehrere Mieter bedeuten. Eine nähere Definition, wie dies in der Praxis aussehen könnte, steht hier freilich noch aus.

Kreditaufnahme bis 60%

Weiterhin wurden auch die Restriktionen, was das Fremdkapital betrifft, gelockert. Anstatt einer zulässigen Höchstbeleihung von 30 Prozent erlaubt der neue Entwurf eine Kreditaufnahme bis zur Höhe von 60 Prozent des Fondsvermögens. Hierfür hat sich Scope insbesondere mit Blick auf geschlossene Immobilienfonds eingesetzt. Beispielsweise ist bei Core-Immobilien, die in der Regel in Geschlossene Fonds eingebracht werden, eine deutlich höhere Beleihung als die zunächst vorgesehenen 30 Prozent unter Risikoaspekten vertretbar.

Liste der zulässigen Assets erweitert

Auch bei den erlaubten Vermögensgegenständen gab es Bewegung: Während der erste Entwurf eine Beschränkung auf Immobilien, Schiffe, Flugzeuge und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie vorsah, wurde die Liste der zulässigen Assets nun erweitert. Erlaubt sollen künftig auch wieder Fonds sein, die in Agrarland, Wald, Container, Schienenfahrzeuge oder Infrastruktur investieren.

Bundeskabinett soll  Entwurf Ende November verabschieden

Insgesamt bringt der aktuelle vorliegende Entwurf für Anbieter Geschlossener Fonds in einigen Kernfragen deutliche Erleichterung. Allerdings muss der finale Entwurf abgewartet werden. Die nächste Stufe ist das Bundeskabinett. Dieses soll den Entwurf in der zweiten Novemberhälfte verabschieden.


Quelle: Scope Ratings