k-mi berichtet: Kommt die Alte-Hasen-Regelung doch?

Laut kapital-markt intern haben die Fraktionen der Regierungskoalition einen Änderungsantrag zum Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts eingebracht.

Unter der Überschrift “Alte Hasen-Regelung” soll ins Vermittlergesetz! berichtet kapital-markt intern in ihrem wöchentlichen Newsletter darüber und stellt die wichtigsten Fakten des Gesetzentwurfs nach jetzigem – Stand (der noch vorläufig ist!) aus ihrer Sicht im Überblick so dar:

Wer z. B. seit 01.01.2006 gemäß §34c tätig ist, muss keine Sachkundeprüfung ablegen (‚Alte Hasen’-Regelung) Wer eine branchennahe Berufsausbildung oder einen geeigneten Studienabschluss vorweisen kann, muss ebenfalls nicht noch mal auf die ‚Schulbank’. (Quelle: k-mi)

Weiter heißt es in dem Newsletter: “Vermittler, die vor 2013 gemäß §34c tätig waren (also keine Berufsanfänger), haben ab 2013 sechs Monate Zeit, sich zu registrieren und eine Erlaubnis nach §34f WewO zu beantragen. Vermittler, die (wie vorgenannt) vor 2013 gemäß §34c tätig waren, aber nicht unter eine Ausnahmeregelung bei der Sachkundeprüfung fallen – also keine ‚Alten Hasen’ sind und keine(n) entsprechende Berufsausbildung/Abschluss haben – müssen den Sachkundenachweis bis Ende 2014 erbringen. “ (Quelle: k-mi)